Panoramafreiheit beim Fotografieren: Eine neue Entscheidung des BGH
In der Welt der Fotografie ist die Panoramafreiheit ein gut verankertes Konzept, das es ermöglicht, Fotos von öffentlich zugänglichen Orten und deren Architektur zu erstellen, ohne eine Genehmigung des Urhebers einholen zu müssen. Doch die kürzlich getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) bringt neue Herausforderungen für Fotografie-Enthusiasten, insbesondere für diejenigen, die Drohnen verwenden.
Laut dem BGH gilt die Panoramafreiheit nicht uneingeschränkt für alle Drohnenaufnahmen. In einer wegweisenden Entscheidung wurde festgestellt, dass beim Fotografieren von urheberrechtlich geschützten Werken aus der Luft, die durch Drohnen aufgenommen werden, die Zustimmung des Urhebers erforderlich ist – und damit könnten auch Gebühren an den Urheber fällig werden. Dies bedeutet, dass Fotografen und Drohnenpiloten künftig aufpassen müssen, wenn sie ihre Aufnahmen im Internet oder für kommerzielle Zwecke verwenden möchten.
Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die kreative Freiheit von Fotografen und wird wahrscheinlich auch den Umgang mit Drohnen in städtischen und ländlichen Räumen beeinflussen. Während die Panoramafreiheit für Aufnahmen vom Boden aus weiterhin gilt, wird das Luftbild nicht mehr als gesetzlich geschützt angesehen.
Für viele ist dies ein alarmierender Schritt, der mögliche Einschränkungen in der Denkweise über Urheberrecht und kreative Entfaltung aufwirft. Die Diskussion über die Balance zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und der Freiheit, Kunst zu schaffen, wird durch diese Entscheidung neu angestoßen.
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Die Veränderungen in der Rechtslage erfordern von Fotografen und Drohnenpiloten, ihre Arbeit neu zu überdenken und stärker auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zu achten. Ob diese Entscheidung letztlich die Kreativität hemmt oder fördert, wird sich in der Praxis zeigen.